Aktuelles aus dem Datenschutz

Angemessenheits-Beschlüsse für UK
SK-Consulting Group GmbH · Datenschutz · IT-Sicherheit · Angemessenheitsbeschlüsse

Veröffentlicht am

Die Europäische Kommission am 28.06.2021 zwei Angemessenheits-Beschlüsse zum Vereinigten Königreich angenommen und in Kraft gesetzt. Einen im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung und einen im Rahmen der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung.

Das Vereinigte Königreich bleibt in Sachen Datenschutz auf einem Schutzniveau, das dem in der EU gleichwertig ist. Personenbezogene Daten können weiterhin ungehindert aus der Europäischen Union in das Vereinigte Königreich übermittelt werden. Jedoch existiert eine Verfallsklausel in den Verträgen, wodurch ihre Geltungsdauer auf vier Jahre begrenzt wird. Der 28. Juni 2025 wird daher wiederum zum Stichtag.

Sehen Sie hier Beratungsbedarf?

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie zu diesem Thema unsere datenschutzrechtliche Unterstützung benötigen.

Schreiben Sie uns eine E-Mail, nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an: 05731/49064-30.

Mehr
Aktuelles