Das Vereinigte Königreich bleibt in Sachen Datenschutz auf einem Schutzniveau, das dem in der EU gleichwertig ist. Personenbezogene Daten können weiterhin ungehindert aus der Europäischen Union in das Vereinigte Königreich übermittelt werden. Jedoch existiert eine Verfallsklausel in den Verträgen, wodurch ihre Geltungsdauer auf vier Jahre begrenzt wird. Der 28. Juni 2025 wird daher wiederum zum Stichtag.
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