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Cookie-Wall vs. Paywall
SK-Consulting Group GmbH · Datenschutz · IT-Sicherheit · Cookiewall vs. Paywall

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Sie dürfen entscheiden: "bezahlen" Sie mit Ihren Daten oder finanziell! Die Nutzung von Websites darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass Nutzer in Cookies einwilligen müssen. Daher ist es in der Regel unzulässig, eine sogenannte Cookie-Wall einzusetzen, da hier dann nicht von einer freiwillig erteilten Einwilligung ausgegangen werden kann. Dies findet sich auch so in den Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) zur Erlangung von rechtswirksamen Einwilligungen auf Internetseiten wieder.

Was heißt das:

Eine Cookie-Wall hindert den Nutzer einer Website daran, diese nutzen zu können, wenn er nicht in (technisch nicht notwendige, also z.B. Marketing- und Tracking) Cookies einwilligt. An dieser Stelle kommt der Nutzer keinen Schritt weiter. Dies gilt ebenso für überdimensional große Consent-Banner, die den Nutzer bei dem Besuch der Website auf allen aufrufbaren Unterseiten verfolgen und zur Einwilligung nötigen.

Eine zulässige Ausnahme können Paywalls darstellen, die dem Nutzer einer Website eine Entscheidungsmöglichkeit bieten. Diese können so gestaltet werden, dass das Online-Angebot dem Nutzer gegen eine finanzielle Gebühr zugänglich gemacht wird, aber dann ohne den Einsatz von Diensten samt ihren Cookies. Gemeint ist damit zumeist das übliche Ausspielen von Werbung. Die andere Option wäre das Nutzen der Website mit einwilligungspflichtigen Diensten wie Tracking und/oder Werbeeinblendungen. Der Nutzer würde hier mit seinen Daten „zahlen“ auf Basis seiner Einwilligung, die hier aufgrund der Auswahlmöglichkeit als freiwillig und somit als rechtswirksam eingestuft werden kann. 

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