Da es sich um ein Verfahren handelt, das jeden betreffen dürfte, möchten wir diese zum Anlass nehmen, auf folgendes hinzuweisen:
Sie als Verantwortlicher müssen sicherstellen, dass Ihr Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) aktuell ist, also technische und/ oder rechtliche Änderungen berücksichtigt.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Anpassung des VVT, müssen aber von Ihnen über geänderte/ neue Verfahren informiert werden.