Anpassungsbedarf kann aber im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und im Datenschutzhinweis entstehen, da hier dann die neue Rechtsgrundlage genannt werden muss.
In den von uns zur Verfügung gestellten Mustern hatten wir i.d.R. bislang schon den Artikel 6 Abs. 1 lit b auch bei der Beschäftigtendatenverarbeitung mit angegeben.
Trotzdem empfehlen wir, dass die Unterlagen entsprechend geprüft werden.
Als verantwortliche Stelle sind Sie für die Umsetzung Ihrer Pflichten verantwortlich. Als Ihr ext. Datenschutzbeauftragter unterstützen und beraten wir Sie bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen und Themen. Hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr SK-Consulting Team aus Bad Oeynhausen